Mitgliedschaft Ski/Snowboardkurse:
Für die Teilnahme am Kursprogramm ist die Mitgliedschaft Pflicht.
Für Skikurse in gemeinnützigen Vereinen gilt, dass die Vereine nur an AKTIVE Mitglieder Ski- oder Snowboardunterricht geben dürfen. Ansonsten besteht weder für Verein noch Schüler
Versicherungsschutz, zu dem würde der Verein den Anspruch auf die "Gemeinnützigkeit" verlieren, da ihm Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird.
-Sprich sie müssen Mitglied bei uns im Verein sein um am "Ski/Snowboardkurs" oder "Snowcamp" teilnehmen zu können
Ski/Snowboardkurse:
Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt werden, die Kursgebühr kann nach Kursbeginn nicht zurückerstattet werden. Bei nicht ausreichender Fitness behält sich die Kursleitung vor, den Kursteilnehmer entweder in eine andere Gruppe einzuteilen oder vom Kursbetrieb auszuschließen. Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor, den Kurbetrieb an andere Tage zu verlegen oder ganz abzusagen, hierüber werden Sie informiert.
Versicherungsschutz
Jeder Teilnehmer muss selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen (Unfall-, Kranken-, Haftpflichtversicherung usw.). Es wird dringend eine Auslandskrankenversicherung empfohlen, welche die höheren medizinischen Kosten im Ausland übernimmt.
Aufsichtspflicht
Während der Teilnahme an den Fahrten, kann der Skiclub Vohburg / Reiseleitung keine Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer übernehmen, jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Den Anweisungen der Reiseleitung ist Folge zu leisten. Teilnehmer (Kurs- und Tagesfahrer) unter 16 Jahren benötigen eine mitfahrende volljährige Aufsichtsperson (schriftliche Vollmacht). Jugendliche Teilnehmer (Kurs- und Tagesfahrer) ab 16 Jahre benötigen eine schriftliche Vollmacht des Erziehungsberechtigten, dass der Jugendliche ohne Aufsichtsperson teilnehmen darf.
Haftung
Das Tragen eines Helmes für minderjährige Kursteilnehmer ist aus Sicherheitsgründen Pflicht. Generell empfehlen wir allen Vereinsmitgliedern das Tragen eines Helmes! Die Teilnahme am Ski- oder Snowboardkurs und bei allen Fahrten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Skiclub Vohburg übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstahl oder andere Schadensfälle!
Verspätungen und Notfälle
Bei Notfällen informieren Sie bitte die Talstation am Abfahrtsort oder den Busführer. Sämtliche Kosten, die durch unbegründetes Zuspätkommen entstehen, sind durch den Verursacher zu tragen. 60
Minuten nach vereinbarter Abfahrtszeit wird der jeweilige Bus ohne die fehlenden Personen abfahren.
Stornobedingungen:
Der Skiclub Vohburg e.V behält sich vor, bei Stornierungen ab 21 Tagen vor Reisebeginn 50% des jeweiligen Reisepreises einzubehalten. Ab 5 Tagen vor Reisebeginn besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung des Reisepreises. Nicht in Anspruch genommene Kurstage können nicht vergütet oder in anderer Weise ersetzt werden.
Mit einer privaten Reiserücktrittsversicherung können Sie sich gegen einen finanziellen Verlust z.B bei einer aktuten Erkrankung schützen.
Ihren Widerruf richten Sie bitte an info@skiclub-vohburg.com
Wenn Sie bei Intersport Wilhelm Ihre Fahrt gebucht haben, stornieren Sie bitte Ihre Fahrt auch wieder dort. Bitte haben Sie Verständis, da wir zur Abrechnung zwei verschiedene Kontigente nutzen
(Kontigent Intersport Wilhelm und Kontigent Website).
Hinweise
Der Skiclub Vohburg e.V. hat keinen Einfluss auf Wetter- oder Umweltereignisse, sollten solche Vorkommnisse die Durchführung einer Veranstaltung beeinflussen oder gar verhindern, muss im
Einzelfall über die weitere Vorgehensweise entschieden werden.
Es können auf Grund von Irrtümern oder aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen kurzfristig Änderungen am Saisonprogramm vorgenommen werden.
Aktuelle Informationen darüber erhalten Sie auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.
Bei den Fahrten und Veranstaltungen des Skiclub Vohburg e.V. kann unsererseits Bild- und Videomaterial angefertigt werden. Mit der Anmeldung und Teilnahme an unseren sportbezogenen oder
gesellschaftlichen Veranstaltungen erklären Sie sich einverstanden, dass dieses Material auf der Website und sonstigen Medien des Vereins, dem Programmheft oder sonstigen Vereinspublikationen
veröffentlicht werden darf oder an die Presse zum Zweck der Berichterstattung weitergegeben werden darf. Die Fotos oder Videos werden ohne personenbezogene Daten veröffentlicht.
Skischuhe
Skischuhe müssen nach neuer Regelung in den Gepäckraum.
Die Gänge müssen frei zugänglich sein und führt bitte stets Personalausweis oder Reisepass mit. Zu dem nehmt bitte eure Gesundheitskarte mit.
Bitte packt eure Brotzeit so ein das sie nicht im Kofferraum verschwindet.
Die Gänge müssen frei sein, da es bei Kontrollen hier zu Schwierigkeiten kommen kann.
Vor Beginn der Saison ist die Ausrüstung in einem Sportfachgeschäft zu überprüfen. Unsere Ski- und Snowboardlehrer sind nicht berechtigt, Einstellungsmaßnahmen jeglicher Art vorzunehmen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, Ihre Sportausrüstung entsprechend zu kennzeichnen.